Petra Zais GRÜNE Landtagsabgeordnete für Chemnitz Sun, 14 Apr 2019 11:56:05 +0000 de-DE hourly 1 Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger /2019/04/11/kommunalwahlrecht-fuer-nicht-eu-buergerinnen-und-buerger/ Thu, 11 Apr 2019 08:00:19 +0000 /?p=3756  

Zais: Das Kommunalwahlrecht fördert die Integration!

Rede der Abgeordneten Petra Zais zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten“ (Drs 6/13351) – 90. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10. April 2019, TOP 6

 – Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,

über Fragen des eigenen Lebensumfeldes mitzubestimmen, ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und der Integrationsförderung. Integrationspolitik bedeutet neben Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit vor allem auch gleiche Rechte, Diskriminierungsfreiheit und politische Teilhabe. Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir einen entscheidenden Teil für die politische Teilhabe dauerhaft in Sachsen lebender Nicht-EU-Ausländer und -Ausländerinnen ermöglichen.

Wir haben im Innenausschuss eine spannende Diskussion der Sachverständigen erlebt.

Die Botschaft war eine deutliche: Kein Sachverständiger konnte mit Blick auf das seit den 1990er Jahren geltende Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern sagen, dass ein kommunales Wahlrecht für dauerhaft hier lebende Drittstaatler nicht möglich sei.

Insofern ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes überholt. Die Sachverständige Wallrabenstein hat es treffend formuliert: Wir sollten uns nicht hinter einem 25 Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstecken. Nach 25 Jahren kann die Verfassungsrechtsprechung anders ausfallen.

Die Anhörung hat uns darin bestärkt, dass das Gesetz in dieser Form möglich und wichtig ist. Dabei ist die heute zu treffende Entscheidung ist eine höchst politische.

Wir alle sprechen davon, dass auch für Sachsen Integration eine der drängendsten Aufgaben ist und sie wird – auch wenn es Landräte gibt, die das nicht so sehen – eine Daueraufgabe insbesondere in den Kommunen bleiben. Zu Recht hat der Sachverständige Schwarz Integration als Staatsaufgabe bezeichnet, die es rechtfertigen kann, das Wahlrecht in den Kommunen für dauerhaft hier lebende Nicht-EU Ausländerinnen und Ausländer zu öffnen.

Auch in diesem Punkt waren sich alle Sachverständigen einig: ein Kommunalwahlrecht fördert die Integration.

Ich möchte das noch präzisieren: Es geht nicht nur um die Integration. Die meisten sind bereits gut integriert, sprechen Deutsch, gehen arbeiten, zahlen Steuern. Es geht auch um Partizipation.

Der Aussage einiger Sachverständigen, es gäbe andere Partizipationsmöglichkeiten, etwa in Vereinen oder kommunalen Ausländerbeiräten, und man brauche deshalb das Kommunalwahlrecht nicht, möchte ich vehement widersprechen. Es fehlt in Sachsen an genau diesen Teilhabestrukturen. Trotz bestehender Möglichkeit zur freiwilligen Bildung von Ausländerbeiräten, gibt es seit Jahren nur 4 Ausländerbeiräte in Sachsen!

Deshalb haben wir im Landtag auch einen Gesetzesentwurf für ein Teilhabegesetz eingebracht, das dafür sorgt, dass solche Strukturen geschaffen werden müssen. Beide Gesetze gehören zusammen und stehen für unsere integrationspolitische Agenda.

Widersprechen möchte ich auch der Aussage des Sachverständigen Patzelt, dass Ausländerinnen und Ausländern, denen das Wahlrecht zustehen würde, eher eine niedrigere Wahlbeteiligung hätten, denn diese Aussage ist empirisch nicht belegt. Belegt dagegen ist, das der Wunsch nach mehr politischer Teilhabe als stärkstes Motiv für die Einbürgerung genannt wird.

Jetzt werden einige wieder sagen, dann sollen sie sich einbürgern lassen. Doch: Ein Einbürgerungsprozess dauert durchschnittlich sechzehn Jahre und ist nach unserer Auffassung viel zu lang. Hierzu müssten die Hürden im Staatsangehörigkeitsrecht gesenkt werden. Wir hier im Landtag sollten aber nicht warten, bis der Bundesgesetzgeber tätig wird, sondern dort aktiv werden, wo wir können. Zumal das Kommunalwahlrecht auch dazu ermutigen kann, sich alsbald einbürgern zu lassen.

Wenn wir über das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU Ausländerinnen und Ausländer diskutieren, dann sollten wir das auch tun und uns nicht auf die Spielwiese des Staatsbürgerrecht schieben lassen. Die Frage „Wer ist das Volk und wer darf wählen?“ ist und bleibt eine essentielle und doch auch eine nicht unumstrittene Frage. Deshalb hilft das Staatsbürgerrecht eben nicht in allen Fällen weiter.

Für das Kommunalwahlrecht bietet uns Artikel 86 unserer Sächsischen Verfassung die richtige Antwort: Es geht bei den Kommunen um die Vertretung der Bürger vor Ort. Das Volk wird in diesem Fall durch die Menschen vor Ort in den Kommunen repräsentiert. Die Sachverständige Wallrabenstein hat dies gut dargelegt. Daran sollten wir festhalten.

Wenn wir einmal in die anderen 15 EU-Länder wie zum Beispiel Dänemark schauen, wo es ein Kommunalwahlrecht für Drittstaatler seit den 80ern gibt: Es wurde seitdem nicht wegen irgendwelcher negativer Auswirkungen zurückgenommen. Ich bin überzeugt, dass die Vorteile eines Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer überwiegen.

Ich frage Sie also: Wollen wir in einer Demokratie leben in der die einen (EU-)Ausländer ihr Lebensumfeld in den Kommunen mitbestimmen dürfen und die anderen, die ebenso seit Jahren bei uns leben, nicht? Oder wollen wir in einer Demokratie leben, die allen dauerhaft in einer Kommune lebenden Menschen eine Teilhabe und Mitbestimmung an Kommunalwahlen erlaubt?

Ich glaube, dass das Wahljahr 2019 ein guter Anlass für ein solches Gesetz ist.

Auch wenn wir nicht immer mit Herr Patzelt einer Meinung sind, hat er es doch treffend formuliert: Wer für eine möglichst gute und umfassende Integration einer Einwanderungsgesellschaft eintritt und deshalb die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern wünscht, der kann dann auch nicht mit guten Gründen ein kommunales Ausländerwahlrecht ablehnen.

Wenn Sie es ernst meinen, das Sachsen attraktiver werden muss und Zuwanderung braucht, dann stimmen sie unserem Gesetz zu.

>> Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten‘ (Drs 6/13351; pdf-Datei)

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PM: Bildungsempfehlung/Anmeldung für die weiterführenden Schulen /2019/04/10/pm-bildungsempfehlung-anmeldung-fuer-die-weiterfuehrenden-schulen/ Wed, 10 Apr 2019 08:45:07 +0000 /?p=3744  

GRÜNE: Regionales Gefälle mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit bedenklich

Zais: Ich plädiere dafür, das Schulangebot dort durch Gemeinschaftsschulen zu erweitern, wo es vor Ort gewollt ist.

Für das Schuljahr 2019/2020 erhielten 48,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Sachsen eine Bildungsempfehlung fürs Gymnasium und 51,5 Prozent eine Bildungsempfehlung für die Oberschule. Während die Mehrzahl der Schülerinnen (51,8 Prozent) die Empfehlung erhielt, die Schullaufbahn an einem Gymnasium fortzusetzen, galt dies bei den Schülern für 45,1 Prozent. Das geht aus der Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) hervor.

Regional gibt es erneut enorme Unterschiede: So erhielten am Standort Bautzen des Landesamtes für Schule und Sport (LaSuB) (umfasst die Landkreise Bautzen und Görlitz) 43 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Am LaSuB-Standort Dresden (umfasst die Stadt Dresden sowie die Landkreise Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Meißen) waren es hingegen mit 53,9 Prozent fast zehn Prozentpunkte mehr. Getrennt nach Geschlecht sind die Unterschiede nochmals größer: So erhielten am LaSuB-Standort Bautzen 45,7 Prozent der Schülerinnen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium – am LaSuB-Standort Dresden waren es 57,4 Prozent. Ähnlich bei den Jungs: Während am LaSuB-Standort Chemnitz (umfasst die Stadt Chemnitz sowie den Landkreis Mittelsachsen und den Erzgebirgskreis) 40 Prozent der Schüler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhielten, waren es am LaSuB-Standort Dresden 50,6 Prozent.

Nach Landkreisen und kreisfreien Städten nimmt die Spannweite nochmals zu. Während im Landkreis Görlitz 40,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhielten, waren es in der Landeshauptstadt Dresden 58,9 Prozent. Außer in Dresden wurde sonst nur im Landkreis Leipzig (51,7 Prozent) und in der Stadt Leipzig (51,5 Prozent) mehr als der Hälfte der Viertklässlerinnen und Viertklässler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt. In allen anderen Landkreisen und in Chemnitz überwiegen die Empfehlungen für die Oberschule.

Tatsächlich wurden 43,9 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler (12.895) für das Schuljahr 2019/2020 an einem Gymnasium und 56,1 Prozent (16.448) an einer Oberschule angemeldet (Stand 14.03.2019). 1.113 der 12.895 Schülerinnen und Schüler, die an einem Gymnasium angemeldet wurden, hatten eine Bildungsempfehlung für die Oberschule (8,6 Prozent). Besonders häufig wurden in der Stadt Leipzig Kinder trotz Empfehlung für die Oberschule an einem Gymnasium angemeldet (10,9 Prozent).

Auch bei den Anmeldungen gibt es enorme regionale Unterschiede. Während am LaSuB-Standort Dresden fast die Hälfte (49,8 Prozent) der Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium angemeldet wurden, waren es am LaSuB-Standort Chemnitz 37,2 Prozent. Nach Landkreisen aufgeschlüsselt, vergrößert sich die Spannweite. Im Erzgebirgskreis wurden 68,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler an einer Oberschule angemeldet, während dies nur auf 40 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler in der Landeshauptstadt Dresden zutraf. Dass eine Mehrheit der Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium angemeldet wurde, war nur in Dresden (60 Prozent) und Leipzig (52,4 Prozent) der Fall. Überall sonst wurden mehr Schülerinnen und Schüler an einer Oberschule angemeldet.

Auffällig ist schließlich, dass in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz – und nur dort – prozentual mehr Kinder am Gymnasium angemeldet wurden, als der Anteil ‚Bildungsempfehlung Gymnasium‘ hätte vermuten lassen: In Chemnitz entfielen 44,2 Prozent der Anmeldungen auf die Gymnasien, prozentual erhielten 42,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 4 eine entsprechende Bildungsempfehlung. In Dresden wurden 60 Prozent der Anmeldungen am Gymnasium getätigt, die Quote der Bildungsempfehlung für diese Schulart lag bei 58,9 Prozent. In Leipzig wurden 52,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium angemeldet; 51,5 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler war dies zuvor empfohlen worden. In allen Landkreisen hingegen wurden prozentual weniger Kinder am Gymnasium angemeldet als gemäß Bildungsempfehlung dieser Weg empfohlen worden war.

„Die Unterschiede bei der Vergabe der Bildungsempfehlung und beim Anmeldeverhalten sind je nach Wohnort und Geschlecht nach wie vor deutlich und alles andere als selbsterklärend“, meint Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Wie kommt es zu solchen Spannweiten? Warum erhalten in Dresden so viel mehr Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium als im Landkreis Görlitz? Und warum ist die Bindungswirkung der Bildungsempfehlung in der Stadt Leipzig offenbar geringer als im Landkreis Leipzig?“

„Die Motive für die Elternentscheidung bei der Schulwahl sind vielfältig. Für mich liegt jedoch auf der Hand, dass das Schulangebot vor Ort maßgeblichen Einfluss hat. Ich plädiere dafür, das Schulangebot dort zu erweitern und Gemeinschaftsschulen dort zu ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist.“

„In vielerlei Hinsicht ticken die kreisfreien Städte anders als die Landkreise. Insbesondere in Dresden und Leipzig gibt es einen klaren Trend zum Gymnasium – verstärkt durch die Lockerung der Bildungsempfehlung. Chemnitz folgt mit etwas Abstand. In den Landkreisen hingegen dominiert die Oberschule, sowohl bei den Bildungsempfehlungen als auch bei den Anmeldungen. Man könnte auch fragen: Was macht die Oberschule im ländlichen Raum so attraktiv? Und was das städtische Gymnasium?“

„Die Zahlen, etwa bei den Anmeldungen, könnten auch genutzt werden, um Schulen zu identifizieren, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Datenlage dazu ist auf Landesebene insgesamt äußerst dünn. Bis auf den (freiwillig erhobenen) Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gibt es kaum Kriterien, die eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung ermöglichen würden. Das Ergebnis: eine Förderung mit der Gießkanne, die alle Unterschiede negiert. Damit ist niemandem geholfen.“

„Erst im Januar erschien der Sächsische Bildungsbericht 2018. Darin werden die regionalen Unterschiede in der Entwicklung des Bildungswesens thematisiert. Der Bericht konstatiert ein zunehmendes Stadt-Land-Gefälle bei Bildungsangeboten, -beteiligung und -ergebnissen. Die Ergebnisse meiner Anfrage bestätigen diese Beobachtung. Mit Blick auf die Bildungsgerechtigkeit halte ich ein solches Gefälle für bedenklich.“

„Die Zahlen sind eine Einladung, zu Erklärungsansätzen und Konsequenzen ins Gespräch zu kommen. Sie einzig für ein Ranking der beliebtesten Schulen zu nutzen, ist aus meiner Sicht zu kurz gegriffen.“

Weitere Informationen:
>> Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Bildungsempfehlungen für das Schuljahr 2019/2020‘ (Drs 6/16985)

In der Antwort des Ministers sind alle sächsischen Grundschulen (Verhältnis Bildungsempfehlung Gymnasium-Oberschule nach Geschlecht, Meldung der Grundschulen mit Stand vom 14.03.2019) sowie die Anmeldezahlen für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen (Meldung des LaSuB mit Stand vom 20.03.2019) aufgelistet.

>> Die Anmeldezahlen für die Grund- und Förderschulen zum Schuljahr 2019/2020 können der Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Anmeldungen für die 1. Klasse im Schuljahr 2019/2020‘ (Drs 6/16986)

>> Sächsischer Bildungsbericht 2018 (pdf-Datei)

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PM: Gewalt an Schulen /2019/04/06/pm-gewalt-an-schulen-2/ Sat, 06 Apr 2019 16:45:56 +0000 /?p=3724  

Straftaten in Sachsen mit 3.487 etwa auf Vorjahresniveau

Zais: Schnelle und angemessene Hilfe für Opfer ist wichtig!

Die Zahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten an sächsischen Schulen bewegte sich im Schuljahr 2017/2018 etwa auf Vorjahresniveau. Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hatte zum Thema erneut eine Parlamentarische Anfrage gestellt. Die Antwort der Staatsregierung liegt nun vor.
Es verfestigt sich der vergleichsweise hohe Anteil der Straftaten, die an Oberschulen registriert werden. Immer wieder werden auch Lehrerinnen und Lehrer Opfer von Gewalt.

Im Schuljahr 2017/18 wurden 3.487 Straftaten in sächsischen Schulbereichen registriert. Im Schuljahr 2013/14 waren es 3.511 Fälle, im Schuljahr 2014/15 3.417, im Schuljahr 2015/16 3.832 Fälle und im Schuljahr 2016/17 3.215. Nach wie vor kommt es besonders oft an Oberschulen zu Straftaten (1.199 Fälle im Schuljahr 2017/18, Vorjahr: 970), aber auch Grundschulen (471 Fälle, Vorjahr: 494), Berufsschulen (390 Fälle, Vorjahr: 360) und Gymnasien (327 Fälle, Vorjahr: 315) sind betroffen. Die häufigsten Delikte sind Diebstähle (1.268 Fälle im Schuljahr 2017/18), Körperverletzung (511 Fälle) und Sachbeschädigung (452 Fälle).

Der häufigste Straftatbestand gegenüber Lehrerinnen und Lehrern ist erstmals vorsätzliche einfache Körperverletzung (2017: 36 Fälle, 2016: 30, 2015: 30). Außerdem gibt es mehrere Fälle von Bedrohung (2017: 28 Fälle, 2016: 37, 2015: 30), gefährlicher und schwerer Körperverletzung (2017: 12, 2016: 10, 2015: 9) sowie Nötigung (2017: 9 Fälle, 2016: 7, 2015: kein Fall). Es wurden 2017 erstmals zwei Fälle von sexueller Belästigung erfasst. Daneben kam es zu Nachstellung/Stalking (2017: zwei Fälle, 2016: kein Fall, 2015: 4), fahrlässiger Körperverletzung (2017: ein Fall, 2016: kein Fall, 2015: 4) und räuberischem Diebstahl (2017: ein Fall, 2016: kein Fall, 2015: ein Fall). Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2018 liegen noch nicht vor.

„Bei diesem Thema geht es uns weder um Sensationslust noch um Stigmatisierung. Das Ziel ist eine größere Sensibilität insbesondere bei der Frage der Gewalt gegenüber Lehrkräften. Es darf kein Tabu sein, darüber zu sprechen. Ohnehin dürften die Dunkelziffern weit höher liegen als das, was tatsächlich zur Anzeige gebracht wird.“

„Auch wenn aufgrund steigender Schülerzahlen prozentuale Anteile sinken mögen, bleibt jeder Einzelfall einer zu viel. Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, die Opfer von Gewalt an Schule werden, schnelle und angemessene Hilfe zukommt.“

Weitere Informationen:
>> Antwort von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Straftaten an sächsischen Schulen im Schuljahr 2017/2018 (bzw. in den Jahren 2017 und 2018)‘ (Drs 6/16265)

Hintergrund (zum Vergleich):
>> Antwort von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Straftaten an sächsischen Schulen in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018‘ (Drs 6/11686)

sowie
>> Antwort von Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Straftaten an sächsischen Schulen‘ (Drs 6/7078)

Hinweis:
Die Betrachtungszeiträume variieren in den Anfragen, was eine Vergleichbarkeit mitunter erschwert (z.B. bei der Häufigkeit der einzelnen Delikte je Schulart). Es ist in der Pressemitteilung jeweils angegeben, auf welchen Zeitraum sich eine Fallzahl bezieht (Kalender- oder Schuljahr).

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PM: Bessere Teilhabe für Migrantinnen und Migranten /2019/04/02/pm-bessere-teilhabe-fuer-migrantinnen-und-migranten/ Tue, 02 Apr 2019 07:00:07 +0000 https://www.petra-zais.de/?p=3722 Sachverständige sprechen sich für ein Teilhabe- und Integrationsgesetz in Sachsen aus

Zais: Für ein Teilhabegesetz braucht es einen klaren politischen Willen!

Heute (28.03.2019) fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtags die öffentliche Anhörung zum GRÜNEN-Gesetzesentwurf ‚Gesetz für Chancengerechtigkeit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/15236) statt.

„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass ein Teilhabegesetz in Sachsen dringend notwendig ist“, erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Allerdings braucht es dafür einen klaren politischen Willen. Bis auf einen Sachverständigen plädierten in der Anhörung alle für ein solches Gesetz.“

Der Sachverständige Dr. Oliviero Angeli, Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Dresden, hob hervor, dass die Vorlage des Gesetzesentwurfs für einen veränderten Diskurs in Sachsen spricht. Es sei erfreulich, dass die Anregungen aus dem Gutachten des Zentrums für Integrationsstudien zum Bedarf eines Sächsischen Integrationsgesetzes in dem Gesetzesentwurf aufgenommen wurden.

Der Sachverständige Hendrik Kreuzberg, Referent des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, erklärte, dass die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen im Moment noch nicht ausreichend sichergestellt ist. Daran habe auch das aktuelle Zuwanderungs- und Integrationskonzept (ZIK II) nichts geändert. Chancengerechtigkeit und Teilhabe sind in Sachsen ungleich verteilt, etwa in Bezug auf die Arbeitslosenquote oder Bildungsabschlüsse.

Der Sachverständige Özan Karadeniz, Geschäftsführer des Verbandes binationaler Familie und Partnerschaften, iaf e.V. betonte, dass ein Teilhabegesetz zum gesellschaftlichen Selbstverständnis über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen vom demokratischen Miteinander einen wichtigen Beitrag leisten kann und ein wichtiges politisches Signal setze.

>>GRÜNER Gesetzesentwurf ‚Gesetz für Chancengleichheit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/15236; pdf-Datei)

>> Gutachten des Zentrums für Integrationsstudien der TU Dresden ‚Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines Sächsischen Integrationsgesetzes (pdf-Datei)

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PM: Personalbedarf in der Kita-Betreuung /2019/03/05/pm-personalbedarf-in-der-kita-betreuung/ Tue, 05 Mar 2019 15:00:30 +0000 /?p=3702  

GRÜNE: Der Kultusminister lässt die kommunalen Träger mit der Personalplanung allein!

Zais: Die Zeit ist reif für veränderte Arbeitszeitmodelle und stärkere Anreize für eine höhere Wochenarbeitszeit – Regionale Unterschiede spiegeln sich bisher nur unzureichend im Angebot an Ausbildungsplätzen wider.

„Die Staatsregierung weiß nicht, wie viele Erzieherinnen und Erzieher aktuell und perspektivisch in welchen Landesteilen gebraucht werden. Und sie will entsprechende Zahlen auch künftig nicht erfassen. Das ist ausgesprochen bequem – aber ein Fehler“, bilanziert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf ihre Kleine Anfrage zu den regionalisierten Personalbedarfen in der Kindertagesbetreuung (Drs 6/16234).

„Personelle Engpässe gibt es längst nicht mehr nur in den Schulen, sondern auch in sächsischen Kindertageseinrichtungen. Die Fluktuation ist groß, ausgeschriebene Stellen bleiben unbesetzt. Es ist ein Irrglaube, dass der (Arbeits-)Markt es schon richten wird und die Kapazitäten automatisch dem Bedarf folgen. Betreuungsangebot, -nachfrage und -quote sind regional höchst unterschiedlich. Bei den 1- bis 3-Jährigen lag die Besuchsquote 2017 in der Stadt Leipzig bei 51,9 Prozent, im Landkreis Leipzig hingegen bei 77,8 Prozent. Auch die Geburtenzahlen und damit die künftige Nachfrage nach Betreuungsplätzen variieren je nach Region, ebenso wie die Altersstruktur der Beschäftigten in den Einrichtungen. Diese Unterschiede spiegeln sich nur unzureichend im Angebot an Ausbildungsplätzen wider“, kritisiert die Abgeordnete.

„Der Kultusminister macht sich einen schlanken Fuß und lässt die kommunalen Träger mit der mittel- und langfristigen Personalplanung allein. Dabei trägt er Verantwortung zumindest für die Ausweitung und auch die Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Die Kompensation der zu erwartenden Altersabgänge ist das eine. Das andere ist die Einrechnung der Auswirkungen von politisch gewollten qualitativen Verbesserungen in den Kitas. Die erstmalige Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten zeigt: Mehr Qualität braucht auch mehr Personal. Derlei Bemühungen um bessere Kitas dürfen nicht an einem Mangel an Erzieherinnen und Erziehern scheitern.“

„Die Zeit ist reif für veränderte Arbeitszeitmodelle und stärkere Anreize für eine höhere Wochenarbeitszeit. Eine Studie des DIW Berlin hat aufgezeigt, dass es zwischen den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlichen Arbeitszeiten der Erzieherinnen und Erziehern eine große Diskrepanz gibt. Gerade im Hort sehe ich hier noch viel Potenzial für eine Bedarfsdeckung aus den eigenen Reihen.“

„Wir begrüßen, dass eine ‚Verbleibstudie‘ beauftragt werden soll. Denn es gibt zwar seit dem Jahr 2013 jährlich rund 2.000 Absolventinnen und Absolventen in der Ausbildung von Erziehungskräften. Allerdings wird ein nicht unerheblicher, bisher aber kaum zu beziffernder Teil davon nicht in einer Kindertageseinrichtung tätig, sondern in anderen Bereichen. Die Verbleibstudie kann jedoch keine regionalisierte Personalbedarfsprognose ersetzen. Hier sehen wir den Freistaat weiter in der Pflicht.“

Weitere Informationen:
>> Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Regionalisierte Personalbedarfsprognose für die Kindertagesbetreuung‘ (Drs 6/16234)

Hintergrund:
Wie gravierend sich Bedarfe und Prognosen verändern, zeigt ein Blick in die Statistik. Im Jahr 2013 ging das Kultusministerium davon aus, dass 2018 ein Personalbedarf von 22.366 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in den Kindertageseinrichtungen bestünde. Es folgten ab dem Jahr 2015 Schlüsselverbesserungen in der Krippe und in der Kita – und tatsächlich sind es nun 28.536 VZÄ Personalbestand. Ähnlich wirkt sich die Entscheidung für die Anrechnung mittelbarer pädagogischer Tätigkeiten (‚Vor- und Nachbereitungszeit‘) aus, die einen Mehrbedarf von rund 1.300 VZÄ nach sich zieht. Im Schuljahr 2017/2018 befanden sich 1.941 angehende Erzieherinnen und Erzieher im 2. Ausbildungsjahr, werden also vermutlich 2019 ihren Abschluss erwerben. Laut Prognose liegt der Personalmehrbedarf im Vergleich zum Vorjahr aber bei 2.449 Personen.

>> Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Personalentwicklung und Altersstruktur in der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen in Sachsen‘ (Drs 6/11441)
>> Vergleichszahlen 2013: Antwort von Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekathrin Giegengack (GRÜNE) ‚Regionalisierte Personalbedarfsprognose Kindertagesbetreuung‘ (Drs 5/10365)
>> Statistischer Bericht ‚Kindertagesbetreuung im Freistaat Sachsen 2017‘ (u.a. Besuchsquoten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)

>> Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ‚Zufriedenheit und Arbeitsbelastung von Erzieherinnen‘ (2016)

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PM: Abschiebung einer behinderten lesbischen Romni nach Albanien /2019/02/25/pm-abschiebung-einer-behinderten-lesbischen-romni-nach-albanien/ Mon, 25 Feb 2019 13:00:49 +0000 /?p=3678  

 GRÜNE kritisieren Abschreckungspolitik – Innenminister muss dafür sorgen, dass Abschiebungen menschenwürdig und rechtmäßig verlaufen!

Zais: Wir brauchen in Sachsen klare Vorgaben, wie Rechte von Menschen mit Behinderungen – oder in anderen Fällen das Kindeswohl – bei Abschiebungen gewahrt werden!

Innenminister Prof. Roland Wöller sieht keine Notwendigkeit, besondere Regelungen für Abschiebungen von besonders schutzbedürftigen Menschen wie etwa behinderten Menschen zu treffen. Das geht aus seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) hervor. Der Innenminister verweist zudem auf die Einzelfallprüfung der Zentralen Ausländerbehörde.

Hintergrund der Kleine Anfrage waren Vorwürfe gegenüber der Polizei wegen eines überharten Vorgehens bei der Abschiebung einer behinderten lesbischen Romni im Dezember 2018 von Taucha (bei Leipzig) nach Albanien.

„Die dürre Antwort des Innenministers überrascht leider nicht. Sie steht für die aktuelle Abschreckungspolitik des sächsischen Innenministeriums, Abschiebungen um jeden Preis durchzuführen“, erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„Statt das Ergebnis des Klageverfahrens zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung abzuwarten, sollte Innenminister Wöller dafür Sorge tragen, dass Abschiebungen in Zukunft rechtmäßig und menschenwürdig verlaufen.“

„Wöllers Verweis auf die Einzelfallprüfung der Zentralen Ausländerbehörde reicht nicht aus. Für das Innenministerium als übergeordnete Behörde besteht eine Aufsichtspflicht“, betont Zais. „Wir brauchen in Sachsen klare Vorgaben, wie Rechte von Behinderten – oder in andern Fällen das Kindeswohl – bei Abschiebungen gewahrt werden.“

„Leider bleiben meine Fragen zur ärztlichen Betreuung und zu den Maßnahmen während der Abschiebung weitgehend unbeantwortet“, kritisiert die Abgeordnete. „Es erschreckt mich, was in der Antwort des Innenministers über die Abschiebung berichtet wird. Dort heißt es, der Betroffenen wurden >>Handfesseln angelegt, welche die Betroffene aufgrund fehlender Fingerglieder an einer Hand mehrfach abstreifte. Die notwendige Fixierung erfolgte daher durch einfachen körperlichen Einsatz der Polizeibeamten<<. So darf nicht mit besonders schutzbedürftigen Menschen während einer Abschiebung umgegangen werden. Auch ausreisepflichtige Menschen haben Rechte.“

Laut der Leipziger Ausgabe der LVZ vom Samstag (23. Februar) erhält die nach Albanien abgeschobene behinderte Frau weiter Unterstützung aus Taucha und Leipzig. Mit Hilfe der eingegangenen Spenden konnte sie sich inzwischen eine Wohnung anmieten. Anfang März wird eine zweite Prothese für sie fertig, die ihr bei einem Besuch des ehemaligen Tauchaer Pfarrers Christian Gottfried Edelmann in Tirana übergeben wird. Zudem wurde informiert, dass die Klage des mit dem Fall befassten Rechtsanwalts gegen die Abschiebung weiter läuft. Ziel sei, deren Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

Weitere Informationen:
>> Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Abschiebung behinderter lesbischer Romni aus Taucha nach Albanien am 06.12.2018‘ (Drs 6/16023)

>> Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE), 10.12.2018

>> Artikel der Tageszeitung taz ‚Zurück unter Wellblech‘ (09.01.2019)

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PM: Warnstreiks /2019/02/12/pm-warnstreiks/ Tue, 12 Feb 2019 17:00:42 +0000 /?p=3699  

GRÜNE: Wir unterstützen die Streikaktionen der Gewerkschaften. Ihre Anliegen sind berechtigt.

Zais: Ein attraktiver öffentlicher Dienst ist das beste Mittel gegen Personalmangel und Nachwuchssorgen!

Zu den in dieser Woche geplanten Warnstreiks im öffentlichen Dienst Sachsens erklärt Petra Zais, arbeitsmarkt- und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Ich unterstütze die Streikaktionen der Gewerkschaften. Ihre Anliegen sind berechtigt. Eine Einigung bei den Tarifverhandlungen muss im Interesse der sächsischen Staatsregierung sein, insbesondere bei der Frage der stufengleichen Höhergruppierung. Ein attraktiver öffentlicher Dienst ist das beste Mittel gegen Personalmangel und Nachwuchssorgen.“

„Der Nachteilsausgleich für nicht (mehr) verbeamtungsfähige Lehrerinnen und Lehrer ist mit 170 Euro – und zwar ausschließlich in der Entgeltgruppe 13 – äußerst mager ausgefallen. Die stufengleiche Höhergruppierung würde hier zumindest ein Stück weit mehr Gerechtigkeit schaffen. Es ist seit Langem bekannt, dass das Thema auf der Tagesordnung der Tarifgespräche landen wird. Ich erwarte, dass Finanzminister Dr. Matthias Haß (CDU) sich für eine Lösung einsetzt, die der besonderen Situation im Freistaat Sachsen mit unverändert vielen Angestellten im Schuldienst Rechnung trägt.“

„Grundsätzlich finde ich es völlig unlogisch, Lehrkräften bei einer Höhergruppierung Erfahrung und erbrachte Leistung abzuerkennen. Diese Praxis ist den Betroffenen nicht zu vermitteln.“

„Die beim Land angestellten Erzieherinnen und Erzieher müssen ebenso von Lohnsteigerungen profitieren wie die kommunalen Beschäftigten. Ein besseres Gehalt wäre sowohl ein Zeichen von Wertschätzung als auch gute Werbung für das Berufsfeld. Der Fachkräftebedarf ist schließlich auch in diesem Bereich groß.“

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PM: Schule – Seiteneinsteiger/innen /2019/02/10/pm-schule-seiteneinsteiger-innen/ Sun, 10 Feb 2019 09:00:51 +0000 /?p=3673  

GRÜNE: Ressourcen müssen dem Bedarf folgen – auch bei der Personalplanung

Zais: Wir wissen zu wenig über die Rahmenbedingungen von Schulen und die soziale und kulturelle Zusammensetzung der Schülerschaft.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger kommen in Sachsen vermehrt an Schulen zum Einsatz, die einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aufweisen. Das geht aus der Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) hervor.

„In allen Schularten und Regionen kommen inzwischen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zum Einsatz. Das ist nicht grundsätzlich problematisch. Jedoch muss ihr Einsatz von qualifizierten Lehrkräften umfassend begleitet werden“, fordert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Sind die Schulen ohnehin mit Problemlagen konfrontiert, kann das sowohl für die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger als auch für die Schulen und das Kollegium insgesamt zur Belastung werden.“

„Wir wissen in Sachsen zu wenig über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von Schulen und die soziale und kulturelle Zusammensetzung der Schülerschaft. Damit fehlt es an klaren Indikatoren für eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung“, erläutert die Abgeordnete. „Anders als etwa in Berlin wird im Freistaat weder der Anteil der Schülerinnen und Schüler erfasst, die Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, noch die Zahl der Fehlstunden von Schülerinnen und Schülern. Erfasst wird lediglich – und auch das nur auf freiwilliger Basis – das Merkmal ‚Schüler mit Migrationshintergrund‘. Ein hoher Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund macht für sich genommen sicher noch keine ‚Problemlage‘ aus – erfordert aber Maßnahmen, zum Beispiel die erhöhte Zuweisung von Sprachlehrkräften.“

„Die Landkreise und kreisfreien Städte können bei Schulen mit erhöhten Bedarfen nur bedingt nachsteuern, etwa durch die Verteilung von Mitteln für die Schulsozialarbeit. Ich erwarte von Kultusminister Christian Piwarz, dass die unterschiedlichen Ausgangslagen von Schulen auch bei der Personalplanung berücksichtigt werden“, erklärt Zais. „Die gerechte Verteilung von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern war ein gewichtiges Argument für die Verbeamtung – deshalb erwarte ich, dass von diesem Steuerungsinstrument jetzt auch Gebrauch gemacht wird.“

Weitere Informationen:
>> Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Regionale Verteilung und Einsatz von Seiteneinsteiger*innen an Schulen mit besonderen Problemlagen‘ (Drs 6/16163)

Regionales Beispiel:
Die Stadt Chemnitz hat generell einen hohen Anteil an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern:
an Förderschulen 22 %, an Grundschulen 20 % (höchster Wert noch vor der Stadt Leipzig mit 19 %), an Oberschulen 21 % (Stadt Leipzig 22 %), an Gymnasien 3 %. An den Schulen, die einen doppelt so hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aufweisen als der Durchschnitt der Schulen der betreffenden Schulart, sind tendenziell auch überdurchschnittlich viele Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beschäftigt: an Förderschulen 26 % (höchster Wert noch vor Stadt Dresden mit 25 %), an Grundschulen 23 %, an Oberschulen 22 %, an Gymnasien 6 %.

(Zum Vergleich: An den Schulen, die einen weniger als halb so hohen Anteil an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund aufweisen als der Durchschnitt der Schulen der betreffenden Schulart, sind tendenziell weniger Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beschäftigt: an Förderschulen 21 %, an Grundschulen 14 %, an Oberschulen 13 %, an Gymnasien 0 %.)

Der Chemnitzer Stadtrat hat auf GRÜNE-Initiative hin ein Bildungsmonitoring beschlossen, das mehr Informationen zu den Rahmenbedingungen der Bildungseinrichtungen generieren und damit Handlungsoptionen aufzeigen soll.

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Petition Schulsport /2019/02/05/petition-schulsport/ Tue, 05 Feb 2019 08:15:18 +0000 /?p=3661  

Zais: Ablehnung der Petition „Für eine bewegte Schulzukunft unserer Kinder und Jugendlichen“ ist grundfalsch.

Redebeitrag der Abgeordneten Petra Zais zu der Petition 06/02184/4: „Für eine bewegte Schulzukunft unserer Kinder und Jugendlichen“, 30. Januar 2019, TOP 20

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

auch diese Petition gehört aus der Sicht meiner Fraktion heute Abend auf die Tagesordnung. Dies begründet sich zum einen aus dem völlig berechtigtem Anliegen der Petition selbst und zum anderen aus dem geradezu arrogantem Umgang mit dieser Petition.

Kurz zum Inhalt:
Die Pläne zur Überarbeitung der Stundentafeln waren nicht gänzlich neu, als im Frühjahr 2018 die Medien darüber berichteten. Neu war jedoch, mit welcher Heftigkeit es gerade die persönlichkeitsbildenden ‚weichen‘ Fächer treffen sollte: Sport, Musik und Kunst.

Die Debatte führte zu wenigen Korrekturen und es gab das Versprechen, alle Fächergruppen in den Blick zu nehmen.

Im Juni 2018 wurde jedoch deutlich, dass beim Schulsport dennoch über Gebühr gekürzt werden wird.

sowohl an Grundschulen (Klassenstufe 4) als auch an Oberschulen (Klassenstufen 7, 8, 9 und 10) und Gymnasien (Klasse 7) wird künftig weniger Sport unterrichtet.
Diese Pläne wurden vom Kabinett beschlossen und werden zum Schuljahr 2019/2020 greifen.
So viel zum veralteten Satz im Petitionsbericht: >>Weitergehende Festlegungen [zur Überarbeitung der Stundentafel] sind bisher nicht getroffen worden.<<

Ich spare mir an dieser Stelle Ausführungen zur allgemeinen Bedeutungs des Sports. In Bezug auf den Schulsport aber möchte ich unterstreichen, was die PetentInnen formulieren: >>Nur Schulsport bewegt alle!<< Auch die angekündigte Erhöhung der Mittel für Ganztagsangebote wird diese Kürzungen nicht kompensieren können, ganz zu schweigen von den fehlenden infrastrukturellen Bedingungen. GTA-Sport ist immer freiwillig und kann daher nur begrenzt den Sportunterricht ersetzen.

Lange war die reguläre dritte Sportstunde in allen Schularten und Klassenstufen ein hart erkämpftes sächsisches Alleinstellungsmerkmal – und eine gute Sache. Diesen Vorteil aufzugeben ist und bleibt ein Fehler. Deshalb haben wir die Initiative des Sportlehrerverbandes begrüßt und unterstützt.

Mit beherzten, kreativen Aktionen ist es gelungen, innerhalb kurzer Zeit fast 30.000 Unterstützende zu gewinnen! Ich war bei der Petitionsübergabe anwesend und beeindruckt, was da auf die Beine gestellt wurde – und mit welchem Erfolg.

Gerade deshalb macht es mich fassungslos, wie mit dem Engagement und der Unterstützung so vieler Menschen umgegangen wird. Sportlehrkräfte berichteten mir im Gespräch, sie seien, so wörtlich, >>entsetzt<<.

Wenn Kultusminister Piwarz beschwichtigt, bei der Diskussion von Stundenkürzungen gehe es naturgemäß um Befindlichkeiten und daher emotional zu, dann verkennt er die Brisanz des Themas. Wenn die sportmotorische Ausbildung an den Schulen vernachlässigt wird, hat das langfristige Folgen mit enormen gesamtgesellschaftlichen Kosten – da müssten auch bei Krankenkassen, Versicherungen und der Wirtschaft sämtliche Alarmglocken schrillen!

Dass der Petitionsbericht veraltet ist (ein Zitat hatte ich bereits genannt), kommt erschwerend hinzu und zeugt nicht eben von Wertschätzung und Sorgfalt gegenüber dem Anliegen der zahlreichen Petentinnen und Petenten.

Ich sage es ganz deutlich: So kann man mit den Leuten in diesem Land nicht umgehen! Wir halten die Ablehnung der Petition für grundfalsch und haben deshalb eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben.

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Petition NUS Dresden /2019/02/05/petition-nus-dresden/ Tue, 05 Feb 2019 08:00:27 +0000 /?p=3659  

Zais: Wir wollen nicht, dass die NUS zum Präzedenzfall für das Verhindern einer freien Grundschule wird.

Redebeitrag der Abgeordneten Petra Zais zu der Petition 06/01953/4: „Erhalt der Natur- und Umweltschule Dresden“, 30. Januar 2019, TOP 20

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

das Schicksal der Natur- und Umweltschule Dresden deckt wie kein anderer Fall Schwierigkeiten und Defizite im Genehmigungsprozess von Schulen in freier Trägerschaft auf. Zu diesem Schluss muss jede und jeder kommen, die oder der den jahrelangen Gründungsprozess verfolgt und auch die entsprechende Akteneinsicht vorgenommen hat. Denn was hier passiert ist, wirft rechtliche und fachpolitische Fragen auf, die mit dem vorliegenden Petitionsbericht nur unzureichend beleuchtet, geschweige denn beantwortet werden.

Festzustellen ist: Seit dem Antrag auf Genehmigung zum Schuljahr 2011/2012 war die NUS vor allem eines: nicht gewollt.

Der Betrieb wurde über Jahre hinweg nur geduldet, Bescheide mit teils nicht nachzuvollziehenden Auflagen und Bedingungen versehen. Das Urteil des OVG vom 09. Mai 2018 stellt klar, dass dies keine Nebenbestimmungen im Rechtssinne waren, vielmehr wurden Voraussetzungen aufgelistet, die die NUS erfüllen sollte, um – nach Ansicht der Schulaufsichtsbehörde – genehmigungsfähig zu sein bzw. zu werden. Hier möchte ich ein großes Fragezeichen setzen, ob das Landesamt für Schule und Bildung (damals noch die Bildungsagentur Dresden) noch in den Grenzen ihrer Zuständigkeit agierte.

Richtig ist, dass sie die Rechtsaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft hat – die Fachaufsicht obliegt ihr nicht. Was aber am schwersten wiegt ist der Umstand, dass immer wieder in Zweifel gezogen wurde, dass es ein besonderes pädagogisches Interesse am Betrieb der NUS gibt.

Da dieses besondere pädagogische Interesse eine im Gesetz verankerte, wesentliche Voraussetzung für die Gründung einer Grundschule ist, ist die Auslegung immer wieder Anlass für Streit. Denn unklar bleibt, wodurch dieses besondere Interesse bestimmt wird und wer darüber entscheidet. Ein Urteil des BVG aus dem Jahr 1992 gibt dazu einige Anhaltspunkte.

Dennoch bleiben für die Schulaufsicht Ermessensspielräume, die sie im Fall des LaSuB Dresden offenkundig zum größtmöglichen Nachteil für die NUS genutzt hat. Gerade deshalb fordert die Petition zu Recht – das fehlt im vorliegenden Bericht völlig – die Kontrolle des Verwaltungshandelns. Auch in Anlehnung an das Urteil des BVG von 1992 – das hinsichtlich der Entscheidung über das besonderen pädagogische Interesse von >>wertenden Erkenntnissen<< spricht – ist es aus unserer Sicht dringend geboten, klare Leitlinien genau darüber zu definieren.

Denn anders, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist dem Eindruck von Willkür nicht entgegenzuwirken.

Im Fall der NUS hat dieser Streit befremdliche Züge angenommen; im Prozess vor dem OVG wurde von zwei Schulleitern die These aufgestellt, auch an staatlichen Grundschulen würde rund 30 Prozent des Unterrichts im Freien stattfinden – was ich mehr als bezweifle. Auf dieser Grundlage wurden von der NUS mindestens 50 Prozent Unterricht im Freien gefordert. Im gleichen Atemzug wurde dies als undurchführbar angesehen und das besondere pädagogische Interesse aberkannt. So kann man im Freistaat Sachsen eine Schulen verhindern, meine Damen und Herren!

Ich habe zu dieser Petition Akteneinsicht genommen und für micht steht fest: Wenn es einen Willen gegeben hätte, dieses wunderbare Schulprojekt – geschätzt von Eltern, Lehererkräften und Kindern – zu ermöglichen und auf stabile Füße zu stellen, dann hätte es auch einen Weg gegeben. Und das sich das Kultusministerium in diesem Fall zurückgehalten und als oberste Schulaufsichtsbehörde nicht eingegriffen hat, spricht Bände.

Wir wollen nicht, dass die NUS zum Präzedenzfall für das Verhindern einer freien Grundschule wird. Wir wollen, dass die Geschichte der NUS aufgearbeitet und endlich aus den Fehlern gelernt wird.

Aus diesem Grund haben wir zum vorliegenden Petitionsbericht eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben.

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