GRÜNE begrüßen Verfassungsklage gegen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft.
Zais: Gut, dass durch die Klage Rechtssicherheit für die freien Schulen geschaffen wird.
Am 25.07.2016 haben die Christliche Schule Dresden gGmbH und das Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH Verfassungsbeschwerde gegen das ‚Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft‘ beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Sie erachten das gesetzgeberische Unterlassen einer Ausgleichsregelung nach Artikel 102, Absatz 4, Satz 2 der Sächsischen Verfassung als verfassungswidrig.
Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Es war absehbar, dass in puncto Finanzierung freier Schulen das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Als das Gesetz im letzten Jahr im Landtag verhandelt wurde, war keine abschließende Einigung mit CDU und SPD möglich. Die LINKE-Fraktion entschied sich gegen eine erneute Normenkontrollklage, wie sie 2011 von den Fraktionen der GRÜNEN und der SPD sowie von Abgeordneten der LINKEN letztlich erfolgreich eingereicht wurde. Die GRÜNE-Landtagsfraktion verfügt allein nicht über die notwendige Zahl Abgeordneter, um vorm höchsten sächsischen Gericht zu klagen. Damit war der politische Handlungsspielraum für die GRÜNE-Fraktion ausgeschöpft.“
„Wir teilen nach wie vor die Zweifel an der verfassungskonformen Umsetzung des wegweisenden Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.11.2013. Gerade die fehlende Ausgleichsregelung bei Erhebung von Schulgeld war bis zuletzt die strittigste Frage. Das hat auch das von unserer Fraktion beauftragte juristische Gutachten des Landtags im August 2015 gezeigt. Im Gesetz ist nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern Ersatzschulen ohne die Erhebung von Schul- und Lernmittelgeld dauerhaft den Betrieb aufrechterhalten können und die Regelung eines Ausgleichsanspruchs tatsächlich verzichtbar ist.“
„Wir begrüßen es, dass nun der Verfassungsgerichtshof über diese Frage entscheiden wird. Gemeinsames Ziel muss es sei, sowohl für den Freistaat Sachsen als auch für die Träger der freien Schulen Rechtssicherheit zu schaffen.“
Hintergrund:
Artikel 102, Absatz 4, Satz 2 der Sächsischen Verfassung lautet:
„Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich.“
Zais: Es wurde und wird sehenden Auges versäumt, die Weichen in der sächsischen Bildungspolitik richtig zu stellen!
Zum Stand der Schuljahresvorbereitung 2016/17 erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„>>Die Fehler der Vergangenheit sollen nicht wiederholt werden<<, hat Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) heute erklärt. Allerdings blieb sie eine Fehleranalyse ‒ und das Eingeständnis eigener Versäumnisse ‒ schuldig. Die CDU-Bildungspolitik der letzten 25 Jahre war nie alternativlos. Sehenden Auges wurde und wird es versäumt, die Weichen richtig zu stellen. Unklar ist weiterhin, durch welche Maßnahmen die >>Fehler der Vergangenheit<< künftig vermieden werden sollen. Ein Wort dazu hätte aus meiner Sicht zum guten Ton gehört.“
„Die in der heutigen Pressekonferenz genannten Zahlen und Fakten sind eine deutliche Absage an den Qualitätsanspruch von Schule in Sachsen. Die Zahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist auf einen neuen Höchststand gestiegen. In den sächsischen Grundschulen werden fast die Hälfte der freien Stellen, nämlich ganze 45 Prozent, mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt, die keine grundständige Lehramtsausbildung durchlaufen haben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, die ein berechtigtes Interesse an ihrem Bildungserfolg haben. Wie bereits in den letzten Einstellungsrunden werde ich zur Qualifizierung und zum Einsatz der Lehrkräfte ohne Lehramtsabschluss parlamentarische Anfragen einreichen.“
„Klar ist: Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern brauchen Unterstützung für den Neustart. Das ist sowohl ein Gebot der Fairness gegenüber den ‚Neuen‘ als auch gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften. Ein Witz ist dagegen, wenn die ‚Neuen‘ an den Schulen von Mentorinnen und Mentoren begleitet werden, die für diese verantwortungsvolle Aufgabe nur eine einzige symbolische Abminderungsstunde erhalten. Auch die Qualifikation der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in einem Crash-Kurs während der Sommerferien wurde den Schulleiterinnen und Schulleitern als zusätzliche Aufgabe übergeholfen. Damit baut man auf Kosten des Lehrpersonals potemkinsche Dörfer auf.“
„Bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erwarte ich, dass nach einem Jahr ‚Ausnahmezustand‘ jetzt Konsequenzen aus den Erfahrungen gezogen werden. Dazu zählen etwa konzeptionelle Überlegungen, wie mit der großen Heterogenität in den DaZ-Klassen umgegangen oder wie Alphabetisierung organisiert werden kann. Hier sind mir die nackten Zahlen zu den Vorbereitungsklassen schlicht zu wenig.“
„Für mich steht fest: Unterrichtsausfall, fachfremde Vertretungen und Abordnungen von Lehrkräften werden auch im beginnenden Schuljahr an der Tagesordnung bleiben. CDU und Staatsregierung haben das >>Tal der Tränen<<, von dem die Kultusministerin spricht, zu verantworten. Vage blieb auch, welche Wege aus diesem Tal hinausführen.“
„Von der SPD-Fraktion erwarte ich, dass sie nicht nur die Lippen spitzt, sondern auch pfeift.“
]]>Bildung/Schulbuchkommission: Israel wird in deutschen Schulbüchern oft einseitig als Aggressor dargestellt
Zais: Das sächsische Kultusministerium muss Ergebnisse der Untersuchung berücksichtigen.
In deutschen Schulbüchern der Fächer Geschichte, Geographie und Sozialkunde wird Israel oft einseitig als Aggressor dargestellt. Fakten zum Verständnis der Geschichte des Landes werden nicht berücksichtigt oder falsch dargestellt. Das sind zentrale Ergebnisse der Deutsch-Israelischen Schulbuchkommission, die im August 2015 im 50. Jahr des Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und Deutschland veröffentlicht und jüngst in Berlin im Rahmen der Veranstaltung ‚Pädagogik des Ressentiments – Das Israelbild in deutschen Schulbüchern‘ diskutiert wurden.
Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die ‚Deutsch-israelischen Schulbuchempfehlungen‘ enthalten Hinweise und Trends, die uns in Kenntnis der besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel und angesichts des Stellenwertes von Schulbüchern hellhörig werden lassen sollten. Demnach wird Israel oft verzerrt dargestellt, Zusammenhänge werden vereinfacht und verkürzt, Behauptungen werden aufgestellt.“
„Bereits vor 30 Jahren, als die 1. Deutsch-Israelische Schulbuchkommission tagte, war in deutschen Schulbüchern eine negative Israeldarstellung aufgezeigt worden. Eine positive Entwicklung ist seitdem kaum festzustellen. Anders in Israel: Dort hat sich, so das Ergebnis der Forschungen, die Darstellung Deutschlands in den Schulbüchern verbessert und endet nicht mit dem Holocaust“, so Zais, die auch Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft ist.
„Schulbücher sind wichtige Lehr- und Lernmittel. Treffend bezeichnet die Kommission Schulbücher als >>staatlich autorisierte Wissensspeicher und Deutungsangebote<<. Sie beeinflussen Schülerinnen und Schüler in der Wahrnehmung des jeweils anderen Landes, prägen Standpunkte und Auffassungen, aber auch Stereotypen. Gerade in diesen Medien wünsche ich mir eine höhere Sensibilität für geschichtliche und aktuelle politische Zusammenhänge.“
„Die Empfehlungen liefern wichtige Erkenntnisse für die Bildungsforschung, aber auch für die Bildungspraxis. Ich erwarte, dass sich auch das Sächsische Kultusministerium mit der Frage befasst, wie die Ergebnisse der Untersuchung berücksichtigt werden können. Die Kommission hat dazu etwa die Einrichtung einer bilateralen Arbeitsgruppe im Sinne eines Forscher-Praktiker-Dialogs angeregt. Das wäre ein möglicher Weg. Antisemitische und antizionistische Tendenzen müssen überall dort, wo sie auftreten, deutlich benannt und bekämpft werden.“
„Wir müssen alles tun, um dem Antisemitismus den Boden zu entziehen, gleich in welcher Form er auftritt. Ich möchte auf die Rede von Charlotte Knobloch (Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland 2006 bis 2010) am 27. Januar 2016 im Sächsischen Landtag verweisen. Sie sagte, dass der Antisemitismus auch in vielen Heimatländern Geflüchteter selbstverständlich und der ‚Hass gegen Israel vielfach Staatsräson‘ sei. Schule hat hier eine große Verantwortung und deshalb ist es umso wichtiger, in den Schulbüchern kein einseitiges Bild von Israel zu zeichnen“, bekräftigt die Abgeordnete.
Hintergrund:
Die Deutsch-Israelische Schulbuchkommission untersuchte zwischen 2011 und 2014 deutsche und israelische Schulbücher der Fächer Geschichte, Geographie und Sozialkunde im Hinblick auf die Darstellung des jeweils anderen Landes. Der Bericht (pdf-Datei) wurde im August 2015 vom Georg-Eckert-Institut – Leibnitz-Institut für internationale Schulbuchforschung vorgelegt. Am 07. Juni 2016 fand in Berlin eine Veranstaltung unter dem Thema „Pädagogik des Ressentiments – Das Israelbild in deutschen Schulbüchern“ statt. Bereits 1985 hatte die 1. Deutsch-Israelische Schulbuchkommission eine entsprechende Untersuchung durchgeführt.
Zais: Einfallstor für private Interessen durch Kostendruck der Kommunen?
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) auf, bei den gesponserten Lehr- und Lernmittel an Sachsens Schulen genauer hinzuschauen.
„Lehr- und Lernmittel dürfen nicht zu einem Einfallstor für private Interessen werden. Eltern berichteten mir vom Einsatz tendenziöser Materialien im Unterricht. Etwa wenn, gesponsert von einem Energieunternehmen, Atomenergie als erneuerbare und sichere Energiequelle gepriesen wird“, kritisiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion.
Die Abgeordnete hatte unter dem Titel ‚Nutzung von Lehr- und Lernmitteln privater Unternehmen an sächsischen Schulen‘ eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet.
„Die den Schulträgern und Lehrkräften eingeräumten Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln sind grundsätzlich richtig“, so Zais. „Doch durch den Kostendruck, der auf den Kommunen lastet, wird dem Einsatz von gesponserten Lehr- und Lernmitteln Tür und Tor geöffnet. Den Schulträgern und Lehrkräften ist es kaum zu verdenken, wenn sie auf kostenlose Angebote zurückgreifen – Not macht erfinderisch! Hier erwarte ich seitens der Staatsregierung etwas mehr Problembewusstsein und Engagement und nicht nur einen Hinweis auf die Auflagen beim Sponsoring und das Verbot von Werbung an Schulen.“
]]>Vor dem Beginn des neuen Schuljahres fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, dass in mehr für die Verbreitung digitaler Lernmittel und neuer Medien sowie zur Förderung freier Lehr- und Lernsoftware getan wird.
„Diese bieten nicht nur die Möglichkeiten für informelles Lernen, sondern können auch im schulischen Bereich Anwendung finden“, erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion. „Hier hat Sachsen noch viel Luft nach oben. Offenbar sind Lehr- und Lernmitteln nach Lesart des Kultusministeriums noch immer gleichbedeutend mit Schulbüchern.“
„Die Schulen sollten für den Einsatz dieser sog. Open Educational Ressources (OER) geöffnet werden“, fordert die Abgeordnete. „Es braucht etwa für Lehrerinnen und Lehrer eine kompetente Anlaufstelle im Kultusministerium, um offene Fragen, zum Beispiel zum Lizenzrecht, zu klären und die Qualität der Materialien zu sichern. Ein Blick in andere Bundesländer kann dabei sehr hilfreich sein. Mecklenburg-Vorpommern etwa hat für die Schulen im Land die Lizenz für die Software ‚My Book Machine‘ erworben. Lehrerinnen und Lehrer erstellen und teilen damit Unterrichtsmaterialien. Ähnliche Ideen und Initiativen gibt es auch in Sachsen. Sie verdienen deutlich mehr Interesse und Unterstützung seitens des Kultusministeriums als ihnen bisher zu Teil wurde.“
Auch der Landesschülerrat monierte im Juni die fehlenden Möglichkeiten des digitalen Lernens in Sachsen.
]]>Erneut bescheinigt die Bertelsmann Stiftung dem Freistaat Sachsen in ihrem „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ einen der schlechtesten Personalschlüssel bundesweit. Schlusslicht ist der Freistaat bei der Betreuungsrelation für unter Dreijährige. Bei den Kindern zwischen 3 und 6 Jahren hat nur Mecklenburg-Vorpommern ein noch ungünstigeres Verhältnis zwischen einer Vollzeitkraft und der Anzahl ganztags betreuter Kinder. Die Zahlen haben sich in Sachsen seit 2012 nur geringfügig verbessert.
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD soll sich der Personalschlüssel schrittweise verbessern: Von zuletzt (bis August 2015) 1:13 in der Kita und 1:6 in der Krippe auf 1:12,5 in der Kita zum 01.09.2015 und auf 1:12 zum 01.09.2016, auf 1:5,5 in der Krippe zum 01.09.2017 und auf 1:5 zum 01.09.2018. Die Zahlen der Bertelsmann Stiftung beziehen sich auf den Stichtag 01.03.2015.
Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Es geht eine ganze Legislatur ins Land ohne substantielle Verbesserungen der Kita-Betreuungsqualität. Die Staatsregierung agiert spät und zu zögerlich. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Tippel-Tappel-Tour wird Sachsen die rote Laterne so schnell jedenfalls nicht los!“
„Wort und Tat stimmen nicht überein. Koalition und Staatsregierung werden nicht müde zu betonen, wie sehr ihnen die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung am Herzen liegen. Von dieser hohen Wertschätzung bleibt in der Praxis – und bei der Finanzierung – wenig übrig.“
„Das zögerliche Agieren beim Personalschlüssel geht zu Lasten der Qualität. Das Ländermonitoring bringt es auf den Punkt: Sachsen ist von den Empfehlungen für pädagogisch sinnvolle Betreuungsverhältnisse weit entfernt. Lange hat sich Sachsen auf einer hohen Betreuungsquote und dem guten Qualifikationsniveau des Personal ausgeruht. Beim Ausbaustand für die unter Dreijährigen wird Sachsen inzwischen von anderen ostdeutschen Ländern überholt (Schnitt Ostdeutschland: 47 Prozent, Sachsen: 44 Prozent) – und diese Länder, etwa Sachsen-Anhalt, verbessern ihre Personalschlüssel dennoch spürbar.“
„Die schlechten Personalschlüssel gehen aber auch zu Lasten der Gesundheit des Personals. Mit den vorhandenen gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern wird auf Verschleiß gefahren. Der von der schwarz-roten Koalition geplante Einsatz von Assistenzkräften ab 2017 wird daran nichts ändern. Zum einen führt diese Regelung die hohen Anforderungen an die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher, die sich aus dem sächsischen Bildungsplan ergeben, ad absurdum. Zum anderen werden die Assistenzkräfte kaum für Entlastung in den Einrichtungen sorgen, weil sie nur unter Anleitung und Begleitung tätig werden können. Eine Verpflichtung zur weiteren Qualifizierung ist bisher nicht vorgesehen.“
„Wir GRÜNE fordern perspektivisch einen Personalschlüssel von 1:4 in der Krippe und 1:10 in der Kita. Auch die Hort-Gruppen müssen deutlich kleiner werden. Ein erster Schritt auf 1:5 in der Krippe und 1:12 in der Kita wäre mit rund 100 Millionen Euro finanzierbar. Wir fordern außerdem die Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten, von Krankheit, Weiterbildung oder Urlaub, denn in der Praxis ist der Personalschlüssel noch einmal weit ungünstiger als der rechnerische. In den beginnenden Haushaltsverhandlungen werden wir außerdem darauf achten, dass der Freistaat tatsächlich die Kosten für die Schlüsselverbesserung trägt und die Last nicht auf Kommunen und Eltern abwälzt.“
]]>Zais: Heterogenität in der Schülerschaft nimmt zu, Lehrerinnen und Lehrer stoßen an zeitliche und fachliche Grenzen − es braucht das Wissen unterschiedlicher Professionen in der Schule.
Zu den Aussagen von Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) zur Auflage eines Landesprogramms Schulsozialarbeit im kommenden Doppelhaushalt 2017/18 erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Steter Tropfen höhlt den Stein! Ich begrüße die Auflage eines Landesprogramms Schulsozialarbeit im kommenden Doppelhaushalt. Diese Entscheidung war überfällig.“
„Vielerorts ist Schulsozialarbeit unverzichtbar geworden, um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden. Die Heterogenität in der Schülerschaft nimmt zu, Konflikte bleiben da nicht aus. Zudem stoßen Lehrerinnen und Lehrer an zeitliche und fachliche Grenzen. Es braucht das Wissen unterschiedlicher Professionen in der Schule. Schulsozialarbeit wird zur entscheidenden Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe.“
„Wir fordern uns seit langem eine gesicherte Datenlage zum Bedarf und zum Ausbaustand, eine verlässliche Finanzierung und transparente Qualitätskriterien. Schulsozialarbeit muss vom Projektstatus befreit und in ein Regelangebot überführt werden. Hier empfehle ich Frau Klepsch dingend, noch einmal das Gespräch mit ihrer Kabinettskollegin Brunhild Kurth zu suchen. Wenn Schulsozialarbeit, wie Frau Klepsch zu Recht einfordert, ein >>fester Bestandteil einer funktionierenden Schule sein<< soll, muss sie auch im Schulgesetz zumindest Erwähnung finden. Das aber lehnt die Kultusministerin bisher ab. Hier müssen die Fachministerinnen zu einer Linie finden.“
„Die Staatsregierung plant nun 15 Millionen Euro pro Jahr für 280 Stellen ein. Da wäre mehr drin gewesen. Die GRÜNE-Fraktion hat bereits bei der Übernahme der Kosten für die Ausbildungsförderung (BAföG) durch den Bund im November 2014 angeregt, einen Teil der frei werdenden Mittel für Schulsozialarbeit zu verwenden. So würde nun fast das Doppelte, nämlich rund 27 Millionen Euro pro Jahr, zur Verfügung stehen. Unseren Antrag lehnte die Koalition seinerzeit leider ab, auch, als wir den Vorschlag in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/16 erneuerten. In jedem Fall müssen die jetzt eingeplante Förderung in die mittelfristige Finanzplanung des Freistaates bis 2019 eingestellt werden, um eine Verstetigung zu sichern.“
„Für einen bedarfsgerechten Ausbau und zur Sicherung der Qualität der Schulsozialarbeit sind die Bedarfsmeldungen und -prognosen der Schul- und Jugendhilfeträger enorm wichtig. Der Austausch zwischen Schule, Schulaufsicht und Jugendhilfeträger muss organisiert und gefestigt werden. Bei aller Notwendigkeit, die Kommunen ins Boot zu holen, darf die Kofinanzierung durch die örtlichen Jugendhilfeträger nicht überbordend ausfallen, um das Landesprogramm insgesamt nicht zu gefährden. Ich erwarte außerdem, dass die Mittelvergabe transparent erfolgt. Kommunen, die sich bereits stark im Bereich Schulsozialarbeit engagieren, dürfen im Programm nicht benachteiligt werden.“
]]>Zais: Zeitplan für Schulgesetz-Novelle ist nicht in Stein gemeißelt. Bei einem so wichtigen Gesetzesvorhaben sollte der Grundsatz ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ gelten.
Zur gestrigen Anhörung (17.06.) des Entwurfs der Staatsregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/5078) in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich freue mich über die erneut hohe Qualität der Anhörung und die eingebrachte Expertise der zahlreichen Sachverständigen. Ihr Fazit zum vorgelegten Entwurf fällt indes überwiegend ernüchternd aus. Das betrifft sowohl grundsätzliche Anforderungen an ein Schulgesetz als auch einzelne Regelungen, die aus der jeweiligen fachlichen Perspektive bewertet wurden. Kritisch reflektiert wurde auch das groß angelegte Beteiligungsverfahren, das im Ergebnis nur zu marginalen Änderungen am Entwurf geführt hat. Dadurch wurden viele Erwartungen geweckt und dann enttäuscht.“
Die GRÜNE-Fraktion hatte mit Kerstin Daniel, Schulleiterin der Oberschule „Am Flughafen“ in Chemnitz und Vorsitzende des Schulleitungsverbandes, eine Praktikerin und Verbandsvertreterin in Personalunion als Sachverständige berufen. Sie sprach insbesondere über die Themen Inklusion sowie über Aufgaben von Schulleitung und Schulträgern. Mit Blick auf die personelle Ausstattung von Schulen bei gestiegenen Anforderungen stellte sie klar: „Wir stoßen an unsere Grenzen.“ Es seien verlässliche Standards für die personelle und sächliche Ausstattung von Schulen nötig, insbesondere beim Thema Inklusion.
Breiten Raum nahm das Thema Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen und Neudefinition der Rolle von Schulleitungen ein. Frau Daniel sah eine konkrete Voraussetzung darin, die Schulleitung als eigenes Berufsfeld anzuerkennen und entsprechend auszustatten. Ähnlich formulierten es Heike Zimmer, Schulleiterin des Gymnasiums „Franziskaneum“ in Meißen, und Frank Haubitz, Schulleiter des Gymnasiums Dresden-Klotzsche und Vorsitzender des Philologenverbands Sachsen. Konsens bestand darin, dass mehr Eigenverantwortung nicht in einer Verwaltung des Mangels enden dürfe.
„Ich habe nicht viel erwartet und bin trotzdem enttäuscht“, sagte Uschi Kruse, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den vorgelegten Schulgesetz-Entwurf. Sie warb für einen Perspektivwechsel: „Es geht nicht in erster Linie um den zukünftigen Erwachsenen, sondern um das Kind.“ Im Sächsischen Bildungsplan würde dieser Grundsatz bereits gelten, nicht jedoch im Schulgesetz-Entwurf.
Prof. Dr. Wolfgang Melzer, Seniorprofessor für Schulpädagogik an der TU Dresden, kam zu der Einschätzung, dass scheinbar Bewährtes im Schulsystem durch unsystematische Ergänzungen fortgeschrieben worden sei. Dies würde der grundlegenden Anforderung an ein Schulgesetz, einen relativ offenen Rahmen für die in den Schulen handelnden Akteure zu schaffen, nicht gerecht. Prof. Melzer warb für einen ganzheitlichen Bildungs- und Kompetenzbegriff, der nicht allein auf Leistung verengt werden könne. Erneut warb er für das optionale Modell der Gemeinschaftsschule. Er bedauerte zudem die Abstriche am System der internen und externen Schulevaluation, das er als zentrales Qualitätsmerkmal des sächsischen Schulsystems insgesamt bezeichnete.
Peter Lorenz, Vorsitzender des Landeselternrates, forderte die Landtagsabgeordneten und die Staatsregierung auf, die Rolle der Eltern beim Gesetzgebungsverfahren ernst zu nehmen. Es sei deren verfassungsrechtlich gesichertes Recht, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen. Friedrich Roderfeld, Vorsitzender des Landesschülerrates, sah im Schulgesetz-Entwurf insgesamt die Perspektive der Schülerinnen und Schüler zu wenig berücksichtigt. Eigenverantwortung von Schulen etwa müsse auch mit einer Aufwertung der Schulkonferenz einhergehen.
Nachdenklich stimmten die Äußerungen von Uschi Kruse hinsichtlich des Zeitpunkts der Schulgesetz-Novelle. „Mit Blick auf die begrenzten Ressourcen verbieten wir uns selbst das Denken“, sagte sie. „Ich bedauere es sehr, dass die begonnene Debatte zeitnah mit einem solchen Kompromiss enden wird.“
Für Petra Zais ergibt sich aus der Anhörung das Fazit: „Die Unzufriedenheit mit dem Schulgesetz-Entwurf und der aktuellen Situation an den Schulen war deutlich spürbar. Nachdrücklich wurde eingefordert, das Schulgesetz konsequent weiterzuentwickeln und mutige Entscheidungen zu treffen. Nachbesserungen am Entwurf sind deshalb unverzichtbar. Ich setze darauf, dass es eine weitere Anhörung zum Schulgesetz-Entwurf geben wird. Der Zeitplan für die Schulgesetz-Novelle ist nicht in Stein gemeißelt. Für mich gilt der Grundsatz ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ – gerade bei einem so wichtigen Gesetzesvorhaben.“
>> „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/5078)
]]>Zais: Niedriglöhner, Leiharbeiter und ArbeitnehmerInnen in Teilzeit müssen besser abgesichert werden.
Zur nach wie vor hohen Zahl der Menschen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld I bereits auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, erklärt Petra Zais, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
„Die aktuell positive Situation am Arbeitsmarkt darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eben auch viel Schatten gibt. Menschen, die nach Verlust des Arbeitsplatzes zwar einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, dieses aber so gering ausfällt, dass sie gleichzeitig auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, gehören zu den Verlierern der Solidargemeinschaft. Dass ihre Zahl auf hohem Niveau stagniert, ist besorgniserregend. Trotz Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung ist es ihnen nicht gelungen, sich für den Fall der Arbeitslosigkeit ausreichend abzusichern.“
„Niedriglöhner, Leiharbeiter und ArbeitnehmerInnen in Teilzeit müssen besser abgesichert werden. Dass sie trotz Arbeit in Hartz IV getrieben werden, ist unwürdig. Für sie ist die Arbeitslosenversicherung ein reines Zwangsabgabensystem, ohne im Falle der Arbeitslosigkeit tatsächlich vor Hartz IV schützen zu können.“
Die GRÜNE Arbeitsmarktpolitikerin plädiert für die Festsetzung eines Mindestarbeitslosengeldes, zunächst wenigstens für ehemals vollzeiterwerbstätige ArbeitslosengeldbezieherInnen:
„Damit könnten eine Vielzahl Betroffener vor Hartz IV bewahrt und so das Vertrauen in die Arbeitslosenversicherung verbessert werden.“
Hintergrund:
>> Statistik der Arbeitsagentur
Zais: Inklusion muss an sächsischen Schulen als Regelfall betrachtet und die Schulen entsprechend ausgestattet werden.
In der heutigen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Schule und Sport im Sächsischen Landtag ging es um den Antrag der GRÜNEN-Fraktion zu „Inklusion an sächsischen Schulen“. Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, resümiert:
„Die Sachverständigen haben aus unterschiedlichen Perspektiven die zentralen Handlungsfelder in puncto schulischer Inklusion aufgezeigt, die auch in unserem Antrag benannt sind. Dazu zählen Formulierungen im vorgelegten Schulgesetz-Entwurf ebenso wie untergesetzliche Regelungen, etwa zum Diagnostikverfahren, und praktische Fragen des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Handicap.“
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hatte mit Prof. Dr. Anke Langner, Professorin für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Inklusive Bildung an der TU Dresden, eine ausgewiesene Expertin als Sachverständige benannt. Ihre zentrale Kritik lautete, dass gerade in Bezug auf Inklusion keinerlei Strategie im Entwurf für das neue Schulgesetz sei. Inklusion nach Haushaltslage, Inklusion nach Schulleiterermessen und eine Beibehaltung der Förderschulpflicht bezeichnete sie als ‚No-Go‘ aus Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion müsse als Element der Schul- und Qualitätsentwicklung begriffen werden.
Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Dieter Katzenbach, Professor für Erziehungswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Inklusion sei ein integraler Bestandteil von Schulentwicklung. Dafür sei es unabdingbar, Lehrkräfte für den Umgang mit Heterogenität und zur Kooperation in multiprofessionellen Teams zu befähigen. Es müsse verhindert werden, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer im Prozess der Inklusion allein gelassen fühlten. Hier fehle der sächsischen Staatsregierung eine Vision oder zumindest eine konkrete Zielvorgabe. Der gerade von der sächsischen CDU gern zitierte Leitgedanke ‚So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so viel Unterricht an der Förderschule wie nötig‘ bezeichnete er gemessen an diesem Anspruch als ‚Leerformel‘.
Dass Inklusion konkreter Auftrag und nicht ferne Zielbeschreibung ist, war auch Anliegen von Ute Schnabel, Vorsitzende des Verbands Sonderpädagogik. Wie mehrere andere Sachverständige problematisierte sie das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Im aktuellen Schulgesetz-Entwurf ist vorgesehen, auf die Diagnostik bestimmter Förderbedarfe vor dem Schuleintritt zu verzichten. Dies sei nur dann tragbar, so Schnabel, wenn die grundlegende Ressourcenausstattung der Schulen stimme, was momentan aber keinesfalls gegeben sei. Das Problem des Personalmangels bekräftigten weitere Sachverständige. Sabine Mehnert vom Lehrerhauptpersonalrat aus Leipzig formulierte drastisch, sie könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Gestaltungsprozess Inklusion bewusst ‚an die Wand gefahren‘ werde.
Anke Spröh, stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrates Sachsen, sprach für die organisierte Elternschaft im Freistaat. Die (Schul-)Politik der Segregation würde die Gestaltung von Inklusion verhindern. Dabei ginge es nicht um das Abwägen der besseren Argumente für oder gegen eine gemeinsame Beschulung, sondern um die verpflichtende Umsetzung eines Menschenrechts. Das Elternwahlrecht müsse bei der Wahl des Förderortes gestärkt werden.
„Für mich lautet das Fazit: Mit Blick auf das neue Schulgesetz bleibt noch einiges zu tun. Dazu zählt vor allem die Streichung von offensichtlich diskriminierenden Passagen. Die angenommene unzureichende Förderung von Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf darf nicht zur Verhinderung des gemeinsamen Unterrichts führen. Außerdem muss Inklusion als Regelfall betrachtet und die Schulen entsprechend ausgestattet werden. Ob ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet wird oder nicht, darf nicht im Ermessen der Schulleitung stehen. Aufgrund unzureichender Ressourcen wäre die Antwort in vielen Fällen klar – aber ganz sicher nicht aufgrund pädagogischer Abwägungen. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit müssen hier andere Wege gefunden werden, die das Zusammenwirken von staatlicher Schulaufsicht, Eltern und den am Diagnostikverfahren Beteiligten sichern“, erklärt Petra Zais.
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